Sozialdatenschutz

Wir beraten Sie umfangreich zu den bereichsspezifischen Regelungen des Sozialdatenschutzes.

Gerne beraten wir Sie umfangreich zu den bereichsspezifischen Regelungen des Sozialdatenschutzes als Konkretisierung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung. Die Regelungen des Sozialdatenschutzes finden auf Sie Anwendung, sofern es sich bei Ihnen um einen öffentlichen Sozialleistungsträger, wie z.B. einen Träger der Sozialversicherung, oder einer sonstigen Stelle, die mit der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Sozialdaten betraut ist, handelt und es um die Wahrnehmung von Aufgaben nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches geht.