Interne Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz

Wir betreiben für Sie ein modernes Meldeportal und übernehmen für Sie die Aufgaben der unabhängigen, internen Meldestelle - vertrauenswürdig, professionell und lösungsorientiert.

Mit unserem Meldeportal HintPilot bieten wir eine systembasierte Lösung, die alle gesetzlichen Anforderungen des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) erfüllt. Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte übernehmen die Aufgaben der internen Meldestelle. So gewährleisten wir eine vertrauliche Bearbeitung eingehender Meldungen und eine fundierte Bewertung der Stichhaltigkeit von Meldungen.

Beschäftigungsgeber mit in der Regel mindestens 50 Mitarbeitenden müssen eine interne Meldestelle einrichten. Unabhängig von der Zahl der Mitarbeitenden gilt diese Pflicht insbesondere für Beschäftigungsgeber im Bereich der Finanzdienstleistungen.

Besonderheiten sind zu beachten, sofern der Bund oder ein Land Beschäftigungsgeber ist, sowie für Gemeinden und Gemeindeverbände und solche Beschäftigungsgeber, die im Eigentum oder unter der Kontrolle von Gemeinden und Gemeindeverbänden stehen.

Das Hinweisgeberschutzgesetz bietet Personen, die auf Missstände in einem Unternehmen oder einer Behörde hinweisen, Schutz vor Repressalien. Gleichzeitig verpflichtet es Arbeitgeber, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um etwaigen Meldungen nachzugehen. Soweit Unternehmen den Verpflichtungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) nicht nachkommen, können Sie durch Bußgelder sanktioniert werden.

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Wer benötigt eine interne Meldestelle?

Alle öffentlichen Stellen sowie privatwirtschaftliche Unternehmen mit in der Regel mindestens 50 Mitarbeitenden müssen eine interne Meldestelle einrichten. Unabhängig von der Zahl der Mitarbeitenden gilt diese Pflicht insbesondre für Beschäftigungsgeber im Bereich der Finanzdienstleistungen Besonderheiten sind zu beachten, sofern der Bund oder ein Land Beschäftigungsgeber ist, sowie für Gemeinden und Gemeindeverbände und solche Beschäftigungsgeber, die im Eigentum oder unter der Kontrolle von Gemeinden und Gemeindeverbänden stehen. Die interne Meldestelle muss unabhängig und hinreichend fachkundig sein. Über die interne Meldestelle muss zudem eine vertrauliche Meldung und Bearbeitung eingehender Hinweise sichergestellt werden.

Was kann an die interne Meldestelle gemeldet werden?

Grundsätzlich kann an die interne Meldestelle alles gemeldet werden. Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) findet aber nur auf Rechtsverstöße aus bestimmten beruflichen Bereichen der meldenden Person Anwendung. Die interne Meldestelle prüft, ob eine Meldung in diesen Anwendungsbereich fällt. Ist dies der Fall, muss die interne Meldestelle tätig werden. Fällt die Meldung nicht in den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG), so hängt es von den unternehmensinternen Vorgaben ab, inwiefern diesen gleichwohl nachgegangen werden soll. Entsprechend wird die interne Meldestelle die Meldung zurückweisen oder bearbeiten.

Folgende Bereiche für Rechtsverstöße sind gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) von besonderer Relevanz:

  • öffentliches Auftragswesen
  • Finanzsektor (inklusive Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung)
  • Produktsicherheit und -konformität
  • Umweltschutz
  • Lebensmittelsicherheit und Tierschutz
  • öffentliche Gesundheit
  • Verbraucherschutz
  • Datenschutz
  • Finanz- und Steuerrecht
  • Straf- und Bußgeldrecht
  • Verkehrsrecht (inklusive Straße, Schiene, Wasser und Luft)

Nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) muss eine interne Meldestelle zumindest den eigenen Beschäftigten und dem Beschäftigungsgeber überlassenen Leiharbeitnehmer*innen zur Verfügung stehen. Die zur Einrichtung verpflichtete Stelle soll dabei selbst entscheiden können, ob sie das Hinweisgebersystem auch für Personen öffnen möchte, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeiten mit ihr in Kontakt stehen.

Scheja und Partners stellt Ihnen für die Einrichtung eine moderne Meldeplattform als Meldekanal zur Verfügung.
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Aufgaben der unabhängigen internen Meldestelle

Die internen Meldestellen betreiben geeignete Meldekanäle (z.B. Meldeportal, Hotline) und gewährleisten die gesetzlichen Vorgaben zur Vertraulichkeit und Dokumentation. Sie prüfen mit Fachkompetenz, ob ein gemeldeter Verstoß in den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) fällt und hinreichend stichhaltig ist. Sie halten den Kontakt zur hinweisgebenden Person, ersuchen diese erforderlichenfalls um weitere Informationen und ergreifen angemessene Folgemaßnahmen. Diese können insbesondere bestehen aus:

  • interne Untersuchungen beim Beschäftigungsgeber
  • Verweis der hinweisgebenden Person an andere zuständige Stellen
  • Abschluss des Verfahrens aus Mangel an Beweisen oder anderen Gründen
  • Abgabe des Verfahrens an eine zuständige Behörde

Die Meldestelle gibt der hinweisgebenden Person spätestens nach drei Monaten Rückmeldung. Die interne Meldestelle kann intern durch eigene Mitarbeitende oder extern durch einen beauftragten Dritten besetzt werden. Gesetzliche Voraussetzung ist in jedem Fall, dass die mit den Aufgaben der internen Meldestelle betrauten Personen hinreichend unabhängig sind und über die notwendige Fachkunde verfügen.

Warum Scheja & Partners als interne Meldestelle

Die Aufgaben der internen Meldestelle können durch unabhängige und fachkundige Dritte übernommen werden. Beim Betreiben des Meldekanals ist die gebotene Vertraulichkeit zu gewährleisten.

Scheja und Partners stellt Ihnen hierfür eine durch kompetente und unabhängige Rechtsanwälte betreute Meldeplattform zur Verfügung. Anfrageformular
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Denn aufgrund der rechtlichen Komplexität der nach Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) zu bearbeitenden Meldungen empfiehlt es sich, im Umgang mit vertraulichen Informationen versierte Experten mit den Aufgaben der internen Meldestelle zu betrauen. Als Datenschutzbeauftragte sind wir von Scheja und Partners gewohnt unabhängig zu agieren. Zudem hat das Datenschutzrecht als „Querschnittsmaterie“ zahlreiche Bezüge zum Schutzbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG). Diese Erfahrungen und Qualifikation weisen unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen auf.

Alle Informationen, die wir als interne Meldestelle erhalten, werden mit größter Sorgfalt und unter Wahrung höchster Sicherheitsstandards sowie unter Zuhilfenahme unseres speziell entwickelten, professionellen Hinweisgeberschutzsystems, dem HintPilot, bearbeitet. Dabei gewährleisten wir eine vertrauensvolle Kooperation mit der Unternehmensführung bzw. Behördenleitung.

Vorteile des Hinweisgebersystems von Scheja und Partners:

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