Kirchlicher Datenschutz

Wir klären für Sie, welche kirchlichen oder konkurrierenden staatlichen Regelungen vorrangig anwendbar sind.

Die Religionsgesellschaften in Deutschland sind aufgrund ihres Selbstbestimmungsrechts befugt, eigene Regelungen zur Ordnung und Verwaltung ihrer Angelegenheiten zu erlassen, so unter anderem auch über den Datenschutz. Sofern Sie z. B. Leiter einer kirchlichen Einrichtung sind, klären wir für Sie gerne, ob Sie beispielsweise dem Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) bzw. dem Kirchengesetz über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG-EKD) unterliegen, oder welche kirchlichen oder konkurrierenden staatlichen Regelungen in Ihrem Falle vorrangig anwendbar sind. Auch sind wir bestens vertraut mit den Strukturen kirchlicher Entscheidungen und kirchlicher Gesetzgebung und verfügen über weitreichende Expertise hinsichtlich der anwendbaren Nebengesetze.