Meldehotline für Datenschutzverletzungen

Wir bieten eine Meldehotline für Datenschutzverletzungen, wenn der Verdacht einer Datenschutzverletzung besteht.

Datenschutzverletzungen geschehen schneller als man glaubt. Sie können Meldepflichten gegenüber den Aufsichtsbehörden und Benachrichtigungspflichten gegenüber den betroffenen Personen zur Folge haben. Je nach Schwere des eingetretenen Risikos für die betroffenen Personen muss unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden nach Bekanntwerden der Verletzung gehandelt werden – auch an Wochenenden und Feiertagen.

Wir bieten eine Meldehotline für Datenschutzverletzungen, an die sich Ihr Datenschutzkoordinator wendet, wenn ihm der Verdacht einer Datenschutzverletzung gemeldet wurde. Ergibt unsere Analyse, dass eine meldepflichtige Datenschutzverletzung vorliegt, unterstützen wir Sie bei der Erfüllung der Melde- und ggf. Benachrichtigungspflicht. So können Sie ein fristgemäßes Handeln im Fall der Fälle sicherstellen.