Anwaltliche Beratung und Vertretung in Rechtstreitigkeiten

Unsere Dienstleistung umfasst die anwaltliche Beratung und Vertretung in behördlichen und gerichtlichen Verfahren sowie außergerichtlichen Angelegenheiten in sämtlichen datenschutzrechtlichen Bereichen, soweit wir nicht in Interessenkonflikte mit unserer Tätigkeit als Datenschutzbeauftragte kommen.

Vertretung in Rechtstreitigkeiten

Scheja & Partners erbringt neben der datenschutzrechtlichen Beratung auch die anwaltliche Beratung und Vertretung in Verfahren gegenüber Behörden und vor Gerichten, soweit wir nicht in Interessenkonflikte mit unserer Tätigkeit als Datenschutzbeauftragte kommen. Eine fundierte und umfassende Kenntnis des Datenschutzrechts allein genügt oftmals nicht, um behördliche oder gerichtliche Verfahren erfolgreich zu bestreiten. Vielmehr ist auch ein weitreichendes Verständnis des Verfahrens- und Prozessrechts erforderlich. Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bieten langjährige Erfahrung im Umgang mit Aufsichtsbehörden, der Kommunikation mit Gegenparteien sowie dem Auftreten vor Gericht und bringen dabei ihre umfangreichen Kenntnisse im Datenschutz- und Prozessrecht ein. Unsere Expertise umfasst datenschutzrechtliche Fälle aus dem Zivil-, Straf-, Verwaltungs- und Arbeitsrecht, bei denen erfolgreich die Interessen der Mandanten verfolgt wurden.

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Aufsichtsbehörden verfügen seit Inkrafttreten der DSGVO über weitreichende Befugnisse gegenüber Verantwortlichen, beispielsweise:

  • Verhängung von Bußgeldern (Bußgeldbescheid)
  • Erteilung von Anweisungen, z. B. in Form einer Abschaltungsverfügung
  • Untersuchungen in Form von Datenschutzüberprüfungen und vor-Ort-Audits
  • Erteilung von Verwarnungen

Bereits im Anhörungsverfahren oder Auskunftsersuchen im Verwaltungsverfahren kann eine anwaltliche Beratung und Vertretung sinnvoll sein, die wir durch unsere spezialisierten Datenschutzanwältinnen und -anwälte gewährleisten.

Vertretung in Rechtstreitigkeiten

Anwaltliche Vertretung in zivil- und arbeitsgerichtlichen Angelegenheiten

    Datenschutzrechtliche Ansprüche gegen Verantwortliche können auch zivil- und arbeitsgerichtlich geltend gemacht werden, z. B.:

  • Auskunftsansprüche
  • Materiellen Schadensersatz
  • Immateriellen Schadensersatz („Schmerzensgeld“)
  • Unterlassungsansprüche

Die Zahl der gerichtlich geltend gemachten Datenschutzansprüche hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. Viele Kündigungsschutzklagen werden etwa mit einem datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch verbunden. Aber auch die zivilrechtlichen Klagen haben im datenschutzrechtlichen Bereich an Relevanz gewonnen. Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte blicken auch im Zivil- und Arbeitsrecht auf langjährige Erfahrung zurück, sodass die Interessen unserer Mandanten auch in diesen Verfahren bestmöglich vertreten werden. Dabei entwickeln wir für jeden Einzelfall eine maßgeschneiderte Strategie. Wir betreiben Verfahren auf Wunsch „geräuschlos“ oder fechten sie bis zur letzten Instanz öffentlichkeitswirksam aus.

Eine anwaltliche Beratung ist fast immer schon im außergerichtlichen Stadium empfehlenswert. Oftmals können so langwierige Rechtsstreitigkeiten vermieden werden.

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Vertretung in Rechtstreitigkeiten

Massenverfahren

In der Vergangenheit sind auch Massenverfahren im datenschutzrechtlichen Bereich aufgekommen. Diese zeichnen sich dadurch aus, dass ähnlich gelagerte Sachverhalte durch hierauf spezialisierte Kanzleien in großem Umfang geltend gemacht werden. Allein die Anzahl der geltend gemachten Forderungen bindet viele Ressourcen, weshalb ein routinierter Umgang mit dieser Art von Verfahren einen erheblichen Vorteil mit sich bringt. Dies umfasst beispielsweise:

  • frühzeitiges Erkennen von Sachverhalten, die spezialisierte Kanzleien im Massenverfahren geltend machen können
  • Analyse der möglichen Angriffs- und Verteidigungsmittel
  • Erarbeitung einer übergreifenden Prozessstrategie
  • Koordinierte Verteidigung

Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte unterstützen Sie optimal mit ihren langjährigen Erfahrungen bei der anwaltlichen Beratung in Massenverfahren.

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